AGB.
Geschäftsbedingungen
USt-IdNr.: DE194763004
Gültig ab 1.Januar 2003
• Bestätigte Reservierungen sind verbindlich; bei Stornierung des Vertrages wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.
• Der Vertrag und die Fahrzeugbereitstellung beginnt bei geleisteter Anzahlung oder Zahlung des vollständigen Mietpreises (Den Restbetrag entrichten Sie bitte vor Fahrtbeginn).
• Rauchen ist in den Fahrzeugen nicht gestattet ! Non smoking cars !
• Der Mieter/Nutzer haftet für die von ihm verursachten Schäden an und im Fahrzeug !
• Die im Fahrzeug befindlichen Einrichtungen, wie Getränke-Bar, Kühlbox, TV/Video usw. können vom Kunden nach Einweisung des Fahrers genutzt werden.
• Es wird darauf hingewiesen, daß die zulässige Personenzahl im Fahrzeug nicht überschritten werden darf (StvZO).
• Bei Wochenendfahrten oder Tag- u. Nachtfahrten (24 Std.) gelten gesonderte Tarife nach Absprache.
• Innerhalb des Leipziger Stadtgebietes berechnen wir eine Anfahrtspauschale von einer halben Stunde. Weitere Anfahrten berechnen wir in Zeit gem. Routenplaner. Die Rückfahrt wird generell nicht berechnet.
• Für Fahrzeuge, die zu Promotion oder Ausstellungszwecken gemietet werden, gelten gesonderte Tarifbedingungen nach Absprache in schriftl. Form.
• Ein Ausfall des Fahrzeuges berechtigt den Mieter/Nutzer auf Inanspruchnahme eines gleichwertigen Fahrzeuges; ist dieses dem Vermieter nicht möglich, wird der Mietpreis entsprechend den nicht erbrachten Fahrzeug - Zeitstunden zurückerstattet.
• Fa. SUNSET LIMOUSINES unterliegt nicht den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Taxi- oder Selbstfahrvermietfahrzeuggewerbes. Die meisten Oldtimerfahrzeuge werden nicht zur Personenbeförderung nach §49 PbefG der BOKraft eingesetzt.
Hier wird nach Zeit berechnet, Kilometer werden nicht abgerechnet. Ferner werden die Bild/Fotorechte als Zahlungsgrundlage genommen da es sich um historisch technisches Kulturgut handelt und nicht um reine Beförderungsfahrzeuge!
• In der Wintersaison fahren wir nur bei trockener Witterung, Stretch-Limousinen auf Anfrage.
• Buchungen sind generell ab einem Mindestauftragswert von 3 Stunden möglich. Verlängerungen werden viertel-stündlich abgerechnet.
• Gerichtsstand ist Sitz des Vermieters.